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📜Recht & Compliance

Garantie und Gewährleistung: Der Unterschied

Garantie und Gewährleistung werden oft verwechselt. Was Händler und Kunden wirklich wissen müssen.

Dealer OS Team
27. Januar 20267 Min. Lesezeit

Warum die Unterscheidung wichtig ist

"Garantie" und "Gewährleistung" werden im Alltag oft synonym verwendet. Rechtlich sind es aber zwei völlig verschiedene Dinge. Für Autohändler ist das Verständnis dieser Unterscheidung essentiell.

Gewährleistung: Das Gesetz

Was ist Gewährleistung?

Die Gewährleistung (auch Sachgewährleistung) ist im Schweizer Obligationenrecht geregelt (Art. 197 ff. OR). Sie ist ein gesetzlicher Anspruch des Käufers.

Wofür gilt sie?

Der Verkäufer haftet für:

  • Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren
  • Fehlende zugesicherte Eigenschaften
  • Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit erheblich mindern

Was kann der Käufer?

Bei einem Sachmangel hat der Käufer folgende Rechte:

  1. Wandelung: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Rückerstattung des Kaufpreises
  2. Minderung: Reduktion des Kaufpreises entsprechend dem Mangel

Verjährungsfristen

  • Standardfrist: 2 Jahre ab Übergabe
  • Arglistig verschwiegene Mängel: Keine Verjährung
  • Innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung: Mängelanzeige (Rügepflicht)

Kann man die Gewährleistung ausschliessen?

Grundsätzlich ja, aber:

  • Der Ausschluss muss klar formuliert sein
  • Er gilt NICHT für arglistig verschwiegene Mängel
  • Bei Konsumenten: Einschränkungen durch Verbraucherschutz

Typische Formulierung:

"Die Gewährleistung für Sachmängel wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Ausschluss gilt nicht für absichtlich verschwiegene Mängel."

Garantie: Die freiwillige Leistung

Was ist eine Garantie?

Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers (oder Herstellers), das über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht.

Unterschiede zur Gewährleistung

AspektGewährleistungGarantie
GrundlageGesetzVertrag (freiwillig)
Mangel muss bestanden haben beiÜbergabeGemäss Garantiebedingungen
Dauer2 Jahre (Gesetz)Frei vereinbar
AusschlüsseBegrenztNach Vereinbarung

Typische Garantien im Autohandel

Händlergarantie:

  • 3-12 Monate
  • Antriebsstrang (Motor, Getriebe)
  • Oder Vollgarantie

Herstellergarantie:

  • 2-7 Jahre ab Erstzulassung
  • Kilometerbegrenzung
  • Geht auf Käufer über

Anschlussgarantie:

  • Nach Ablauf der Herstellergarantie
  • Gegen Aufpreis
  • Verschiedene Anbieter

Praktische Konsequenzen für Händler

Transparente Kommunikation

Im Verkaufsgespräch:

  • Klären, welche Garantien bestehen
  • Gewährleistungs-Ausschluss erklären
  • Garantiebedingungen erläutern

Im Kaufvertrag:

  • Gewährleistungsregelung klar formulieren
  • Garantiezusagen schriftlich festhalten
  • Bedingungen und Ausschlüsse definieren

Wann Garantie anbieten?

Vorteile einer Garantie:

  • Verkaufsargument
  • Höherer Verkaufspreis möglich
  • Weniger Diskussionen bei Problemen
  • Kundenzufriedenheit

Nachteile:

  • Kostet (eigene oder eingekaufte Garantie)
  • Administrativer Aufwand
  • Potenzielle Streitfälle

Kosten kalkulieren

Wenn Sie selbst garantieren:

  • Rückstellungen bilden
  • Historische Daten nutzen (wie oft kam es zu Garantiefällen?)
  • Kosten in den Verkaufspreis einrechnen

Wenn Sie Garantie einkaufen:

  • Prämie pro Fahrzeug
  • Deckungsumfang prüfen
  • Selbstbehalt beachten

Häufige Streitfälle

"Das war schon beim Kauf kaputt"

Herausforderung: War der Mangel bei Übergabe vorhanden?

Prävention:

  • Fahrzeuge vor Verkauf sorgfältig prüfen
  • Bekannte Mängel dokumentieren
  • Übergabeprotokoll mit Kundenunterschrift

"Das ist ein Garantiefall"

Herausforderung: Fällt das unter die Garantie?

Prävention:

  • Garantiebedingungen klar formulieren
  • Ausschlüsse eindeutig benennen
  • Wartungspflichten definieren

"Ich will mein Geld zurück"

Herausforderung: Wandelung oder Minderung?

Prävention:

  • Kulanz abwägen
  • Nachbesserung anbieten
  • Langfristige Kundenbeziehung im Blick

Tipps für den Alltag

Dokumentation ist alles

  • Zustand bei Verkauf dokumentieren (Fotos, Protokoll)
  • Bekannte Mängel schriftlich festhalten
  • Kundenbestätigung einholen

Im Zweifel kulant sein

Ein unzufriedener Kunde kostet mehr als eine Reparatur:

  • Negative Bewertung
  • Keine Weiterempfehlung
  • Kein Wiederholungskauf

Rechtlich absichern

  • Kaufverträge von Fachperson prüfen lassen
  • Bei komplexen Fällen: Anwalt einschalten
  • AGVS-Mitgliedschaft: Rechtliche Unterstützung

Fazit: Klare Verhältnisse schaffen

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern hat praktische Konsequenzen. Wer seine Kunden klar informiert und seine Verträge sauber formuliert, vermeidet Streit und baut Vertrauen auf.


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